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Weiterbildung ist steuerlich absetzbar Drucken E-Mail

Verschenken Sie kein Geld.
Der Bundesfinanzhof hat durch ein Grundsatzurteil die Absetzbarkeit von Fortbildungsmaßnahmen für Sie erheblich vereinfacht.

In folgenden Fällen können Sie mit einer steuerlichen Absetzbarkeit rechnen:

  • Sie erweitern oder frischen Ihre Kenntnisse in Ihrem zur Zeit ausgeübten Beruf auf
  • Sie nutzen die Fortbildung, um in Ihrem zur Zeit ausgeübten Beruf weiterzukommen
  • Sie bilden sich fort, um einen neuen Beruf / ein neues Tätigkeitsfeld zu erschließen, das dem Gelderwerb dient


Diese Regelungen gelten für Fortbildungen sowohl von Privatpersonen, als auch Gewerbetreibende bzw. Freiberufler. Damit sind auch Fortbildungen (Seminare, Vorträge und Coaching) in Ihrem Haus für Sie oder Ihre Mitarbeiter abgedeckt.

Ganz sicher gehen Sie, wenn Sie mit Ihrem Steuerberater oder Sachbearbeiter des Finanzamtes Ihre individuellen Gegebenheiten klären.

Das hilft Ihnen ebenfalls:
Sie erhalten eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 
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